Wegen der Corona-Pandemie sind alle
öffentlichen Veranstaltungen verboten.
Hiermit werden alle unsere gemeinsamen
Veranstaltungen des Vereins bis auf
weiteres abgesagt. Wir werden versuchen
diese zu einen späteren Zeitpunkt
nachzuholen.
Aufgrund wiederholter Nachfragen möchte
der Vorstand noch einmal auf die
Zulässigkeit von individuellen
Angelausflügen innerhalb des Landes SH
eingehen. Das Sozialministerium des Landes
SH veröffentlicht auf seiner Internetseite
nach wie vor (Stand 24.03.) folgende
Information:
Darf
ich als Schleswig-Holsteinerin, als
Schleswig-Holsteiner noch im eigenen
Bundesland verreisen oder gelte ich als
„Tourist“?
Reisen innerhalb Schleswig-Holsteins sind
nicht untersagt. Allerdings gilt auch für
Schleswig-Holsteinerinnen und
Schleswig-Holsteiner, dass allen
Beherbergungsbetrieben untersagt ist,
Gäste zu touristischen Zwecken zu
beherbergen. Gastronomische Betriebe etc.
sind ebenfalls geschlossen. Fahrten von
der Nord- an die Ostseeküste und umgekehrt
sind zwar möglich, aber man wird dort
nicht übernachten und auch nichts in
Restaurant oder Café essen können. Der
Ministerpräsident hat bereits dazu
aufgerufen, sich nicht auf Promenaden im
Gedrängel zu bewegen, sondern z. B. am
Strand spazieren zu gehen. Diese
Reisemöglichkeiten bestehen, solange wir
keine Ausgangssperre haben – mit Ausnahme
der Inseln und Halligen, die schon jetzt
grundsätzlich nicht mehr betreten werden
dürfen.
Fazit:
Ausflüge von Schleswig-Holsteinern
innerhalb des Landes zum individuellen
(!)
Angeln sind derzeit erlaubt!
Bleiben Sie gesund!!
Der Vorstand des ASV Lütjenburg